Verhinderungspflege – Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege – Auszeit für
pflegende Angehörige

Die Pflegeagentur Erni übernimmt die zeitweise Betreuung und rechnet die Kosten über Entlastungsbudget ab. Mit der Verhinderungspflege entlasten wir pflegende Angehörige. 

Ersatzpflege – Auszeit für pflegende Angehörige

Sie benötigen Unterstützung oder eine Vertretung? Die Pflegeagentur Erni bietet Verhinderungspflege an und springt ein, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen. Egal ob Urlaubs- oder Krankheitsvertretung – wir sind mit unserer Verhinderungspflege für Sie da. 

URLAUBSVERTRETUNG

Auch Sie benötigen Erholung. Machen Sie eine Pause und lassen Sie sich von der Pflegeagentur Erni vertreten.
   

KRANKHEITSVERTRETUNG

Sie sind krankheitsbedingt verhindert und können Pflegeleistungen nicht mehr übernehmen. Wir vertreten Sie gerne.

ÜBERGANGSPFLEGE

Sie benötigen individuelle häusliche Pflege nach einem Krankenhaus-aufenthalt? Durch die Übergangspflege sind Sie bestens im eigenen zu Hause versorgt.

ERSATZPFLEGE

Wenn Ihre Betreuungskraft kurzfristig ausfällt springt die Pflegegeagentur Erni für Sie ein.
  
   

KURZZEITPFLEGE – VERHINDERUNGSPFLEGE

VERHINDERUNGSPFLEGE ANFRAGEN
KOSTENÜBERNAHME

Mit Pflegegrad können die meisten Betreuungskosten während der Verhinderungspflege übernommen werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.

INDIVIDUELLE BERATUNG

Wir beraten jeden Pflegebedürftigen und dessen Angehörige vor jedem Vertragsabschluss individuell.

> 95 % KUNDENZUFRIEDENHEIT

Die Qualität unserer Leistung spiegelt sich in der Zufriedenheit unserer Kunden wider und genau darauf sind wir stolz.

Das zeichnet uns als Pflegeagentur Erni aus:

Proven Expert

Die Bezeichnungen „24h-Betreuung“, „24 Stunden Betreuung“, „24h Pflege“ oder „24 Stunden Pflege“ sind Branchenbezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die eine von den von uns angebotenen Leistungen etabliert haben. Es handelt sich hierbei um einen „Gattungsbegriff“. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass unser Angebot nicht zum Inhalt hat, dass Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten. Pausenzeiten sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (u.a. arbeitszeitlichen Vorschriften) einzuhalten. Für weitere Erläuterungen stehen wir zur Verfügung.