Betreuung

Betreuung

Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger, eine Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer.

Auch Pflegebedürftige in voll- und teilstationären Einrichtungen haben Anspruch auf eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die je nach Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen.