Pflegebedürftig? Ab Wann?

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die körperliche und/oder geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt. Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt werden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit…
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