Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ermöglicht es für pflegende Angehörigen eine Entlastung zu erhalten. Die pflegebedürftige Person wird für eine kurze definierte Zeit in eine Vollstationäre Einrichtung eingewiesen.
Die anfallenden Kosten können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Selbstverständlich kann für die Entlastung auch ein Familienhelfer oder eine Familienhelferin eingesetzt werden.