Pflegegrad
Pflegegrad 5 - schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrad 4 - schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3 - schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 1 - geringe Beeinträchtigungen
Seit Beginn 2017 werden aus den Pflegestufen 0, 1, 2, 3 fünf Pflegegrade.