Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Ist man Versichert, so hat man das Recht auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Hierbei muss es sich um ein zugelassenes Pflegehilfsmittel handeln (z.B. Rollstühle, Rollatoren).

Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wenn diese vom Gutachter des medizinischen Dienstes befürwortet wurde.