Pflegebedürftig im Alter – Wie erhalte ich einen Pflegegrad?

Pflegebedürftig im Alter – Wie erhalte ich einen Pflegegrad?

Pflegegrad beantragen

Wer nicht mehr selbst für sich sorgen kann und staatliche Leistungen erhalten möchte, kann einen Pflegegrad beantragen. Pflegebedürftig im Alter – Wie erhalte ich einen Pflegegrad?

So funktioniert`s:
Viele Menschen rutschen im Alter häufiger in die Pflegebedürftigkeit. Das kann nach einem medizinischen Problem wie z.B. einem Schlaganfall entstehen. Doch auch wer aus anderen Gründen nicht mehr selbst für sich sorgen kann, benötigt Hilfe. Die kann ein Pflegegrad bringen. Je nach Pflegegrad können Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit sind das jeden Monat knapp 4,6 Millionen Menschen in Deutschland. Ein Großteil davon, rund 3,7 Millionen Menschen, erhalten ambulante Leistungen. Wichtig für die Beantragung eines Pflegegrades ist eine festgestellt Pflegebedürftigkeit. Die bedarf es auch bei der Beantragung auf Pflegehilfsmittel. Doch wer gilt als pflegebedürftig? Personen gelten als pflegebedürftig, wenn „sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“.

Auch wenn Verbraucher nicht wissen, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad Erfolg hat, lohnt sich der Versuch. Wird ein Pflegegrad festgestellt, gibt es einige Vorteile.

Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade:
Pflegegrad 1 bringt dabei die geringsten Vorteile, Pflegegrad 5 die höchsten. Wird der Antrag bei der Pflegekasse gestellt, wird ein Gutachter oder Medizinischer Dienst mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. Privat versicherte Personen müssen den Antrag einfach bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen stellen – diese schicken dann einen Gutachter.

Der Gutachter prüft nach einheitlichen Richtlinien, inwieweit der Antragsteller noch für sich selbst
sorgen kann. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, folgt eine Einstufung in die fünf Pflegegrade. Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist der Anträge beträgt 25 Tage. Dies kann sich auf eine Woche reduzieren, wenn eine schnelle Entscheidung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus immens wichtig ist oder sich der Antragsteller in einem Hospiz befindet. Kommt die Pflegekasse dieser Frist nicht nach, erhalten die Antragsteller pro Woche 70 Euro als Entschädigung.

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