Wird Pflegegeld als Einkommen angerechnet?

Wird Pflegegeld als Einkommen angerechnet?

Das Thema Pflegegeld ist ein sehr komplexes Thema und erfordert ein wenig Zeit, um sich damit zurecht zu finden. Deshalb klären wir, die Pflegeagentur Erni, über einige Mythen auf. Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die der Pflege dient und nicht dem Lebensunterhalt.
Aus diesem Grund wird sie auch nicht als Einkommen auf staatliche Leistungen angerechnet wie
Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Sozialgeld.
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt oder von anderen (nicht gewerblichen tätigen) Pflegenden
versorgt wird, erhält zur Sicherstellung seiner Versorgung je nach Pflegegrad ein gewissesPflegegeld. Dieses Pflegegeld steht ausschließlich der pflegebedürftigen Person selbst zur freien Verfügung zu und
bleibt als Einkommen des Pflegebedürftigen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen
Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. In der Regel wird das Pflegegeld an die Pflegeperson
weitergegeben.
Nach § 3 Nr.36 Einkommenssteuergesetz wird sichergestellt, dass die Pflegeperson ein
empfangenes Pflegegeld nicht zu versteuern braucht.
Haben Sie Fragen? Dann setzen Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich und unterstützen Sie gerne bei der Pflege Ihres Angehörigen! Ihre Pflegeagentur Erni aus Kappelrodeck und Baden-Baden.

Für noch mehr spannende Beiträge rund um das Thema Pflegegeld und interessante News zu aktuellen Themen folgen Sie uns gerne auf Instagram oder Facebook.