Entlassung aus dem Krankenhaus: Wie geht es jetzt weiter?

Entlassung aus dem Krankenhaus: Wie geht es jetzt weiter?

Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus gibt es oft viel zu organisieren.
Das Krankenhaus darf den Patienten erst entlassen, wenn die weitere Versorgung geklärt ist. Das
Recht auf diese Anschlussversorgung hat jeder, der voll oder teilstationär behandelt wurde. Das ist
gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehören oft wichtig. Krankenhäuser sind dazu
verpflichtet, die Versorgung einer pflegebedürftigen Person, nach dem Krankenhausaufenthalt
sicherzustellen.


Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft bei der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit. Er kann einen
Eilantrag auf Begutachtung stellen, wenn absehbar ist, dass ein Patient dauerhaft auf Pflege
angewiesen ist. Die Anerkennung eine Pflegegrades ist die Voraussetzung dafür, dass die
Pflegekasse ambulante und stationäre Leistungen zahlt.
Voraussetzung für die Rückkehr in die eigene Wohnung ist der Einsatz von Pflegehilfsmitteln und
die Unterstützung eine Pflegedienstes. Die Versorgung in den eigenen vier Wänden ist dann sogar
denkbar, wenn der oder die Pflegebedürftige alleine lebt.


Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf, damit wir Sie nach der Krankenhaus Entlassung im
Alltag unterstützen können!