Welche Leistungen stehen mir zu?

Welche Leistungen stehen mir zu?

Neben dem Pflegegeld, welches dem Pflegebedürftigen direkt ausbezahlt wird, stehen auch die Direktverrechnung mit Pflegediensten und Anspruch auf Pflegesachleistungen zur Auswahl. Außerdem wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege (ab 1.7.2025 gemeinsames Jahresbudget) geleistet.

Pflegebedürftige haben je nach Pflegegrad unterschiedliche Ansprüche:

Patienten mit Pflegegrad 2 – 5, haben Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung dafür ist die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte. Das Pflegegeld kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Personen mit Pflegegrad 1 steht kein Pflegegeld zu, da sie ihr Leben weitgehend selbstständig meistern. Sie haben jedoch Anspruch auf einen „Entlastungsbeitrag“.

Bei Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Bei Pflegegrad 2: Pflegegeld € 347.- monatlich.
Bei Pflegegrad 3: Pflegegeld € 599.- monatlich.
Bei Pflegegrad 4: Pflegegeld € 800 monatlich.
Bei Pflegegrad 5: Pflegegeld € 990 monatlich.

Pflegesachleistungen sind keine Sachleistungen, sondern auch Geldleistungen der Pflegekasse, die bezogen werden können, wenn ein Pflegebedürftiger von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch in Kombination bezogen werden. Für Auskünfte zur Höhe Ihres tatsächlichen Anspruches auf Pflegeleistungen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Pflegekasse.

Bei Pflegegrad 1: keine Pflegesachleistung
Bei Pflegegrad 2: Pflegesachleistung € 796.- monatlich.
Bei Pflegegrad 3: Pflegesachleistung € 1.497.- monatlich.
Bei Pflegegrad 4: Pflegesachleistung € 1.859.- monatlich.
Bei Pflegegrad 5: Pflegesachleistung € 2.299.- monatlich.

Der Entlastungsbetrag kann zur Finanzierung einer Unterstützung im Alltag, der Tages-/Nachtpflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden und ist ab 01.01.2025 € 131.- monatlich für alle Pflegegrade.

Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die zu pflegende Person zuhause gepflegt wird und die private Pflegeperson vorrübergehend verhindert ist. Das gemeinsame Jahresbudget ist ab 1.7.2025 € 3.539.- für die Pflegegrade 2 bis 5.