Patientenverfügung
Was genau ist eine Patientenverfügung und wofür ist Sie da?
Mit einer Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, welche medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man selbst keine Entscheidung mehr treffen kann. So kann sichergestellt werden, dass jederzeit der Wille des Patienten durchgeführt wird.
Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er oder sie jederzeit formlos widerrufen kann. Hierbei ist es sinnvoll, sich von einem fachkundigen Arzt oder Ärztin beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, so sind Ärztin oder Arzt wie auch Pflegekräfte daran gebunden.
Wurde keine Patientenverfügung verfasst oder sind die Regelungen in einer Patientenverfügung zu ungenau oder zu allgemein verfasst, entscheidet die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit einem Arzt oder Ärztin auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung.
Können sich Vertreter und behandelnder Arzt nicht einigen, ob die beabsichtige Entscheidung auch wirklich dessen Willen des Patienten übereinstimmt, muss der oder die Vertreterin die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 mit dem Paragrafen §1901a des Bürgerlichen Gesetzbuch beschlossen und somit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.
Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
von dem Bundesgesundheitsministerium vom 22. Dezember 2020, Quelle: Bundesgesundheitsministerium